Beitragsordnung

 

 

 

Beitragsordnung

 

  

§ 1

 

Die von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge betragen ab dem Kalenderjahr 2017

 

1.            aktive Mitglieder männlich              ab 18 Jahren                        120,00 €

  

2.            aktive Mitglieder weiblich                ab 18 Jahren                          60,00 €

  

3.            passive Mitglieder              m / w                                                     30,00 €

  

4.            Jugendliche bis zu 18 Jahren          m / w                                        60,00 €

        

5.            Familienbeitrag I                                                                           140,00 €

           1 x aktiv + 1 x passiv +1. Jugendlicher bis zu 16 Jahren, oder 1x Passiv

  

6.            Familienbeitrag II                                                                          120,00 €

            2 x passiv + 1. Jugendlicher bis zu 16 Jahren aktiv

  

7.            Familienbeitrag III                                                                         210,00 €

              2 x aktive + 1. Jugendlicher bis zu 16 Jahren

  

8.            Für jeden weiteren Jugendlichen bis zu

           16 Jahren bei einen Familienbeitrag   I - III                                       25,00 €

 

9.     Kinderangelschein         

      Der Kinderangelschein ermöglicht Kindern unter 10 Jahren in Begleitung eines erwachsenen Angelscheininhabers zu angeln.       

        Einschließlich Verbandsbeitrag und Versicherung                                  10,00 €   

  

9.            Aufnahmegebühr                                                                            240,00 €

          Die Aufnahmegebühr wird nur für aktive Mitglieder einmalig erhoben.

  1. Für die Angelkursteilnehmer wird die Eintrittsgebühr die ersten 6Wochen nach Beendigung des Kurses und bestandener Prüfung auf 120 € gesetzt. Weitere Änderungen der Eintrittsgebühr sind dem geschäftsführenden Vorstand vorbehalten.

  2. Für Jugendliche u. passive Mitglieder entfällt die Aufnahmegebühr.

    10.  Zahlungsweise                                                                  

  1. a.  Die Zahlung der Aufnahmegebühr kann nach Absprache mit der Geschäftsführung gesplittet werden.

  2. b.  Der Jahresbeitrag wird bei Neueintritt nach Mitgliedsmonaten berechnet.

 

§ 2

 

1.            Mitgliedsbeiträge sind jährlich zu zahlen, zwischen den 01.02. und den 15.02. des laufenden Jahres fällig (Einziehung per SEPA-Verfahren ).

 

2.            Zur Vermeidung zusätzlichen Aufwands ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich.

 

§ 3

 

Rückständige Zahlungen werden nach Mahnung auf Kosten des Mitglieds im Rechtsweg eingezogen

 

 

 

§ 4

 

Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein, hat dieses keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages oder der Aufnahmegebühr oder anderer Vereinsvermögens und Sachwerte.

 

 

 

Gütersloh den 05.01.2017                                               Der Vorstand